Gasanlagenprüfung
Überprüfung von Kraftfahrzeugen mit Gasantrieb (LPG/CNG) gem. § 41a StVZO
Haben Sie Ihr Kraftfahrzeug mit einer Gasanlage nachgerüstet, dann sollten Sie zusätzlich zur regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchung eine Prüfung der Gasanlage gem. § 41a StVZO durchführen.
Wir beraten Sie gern und führen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch.
Als anerkannter Kfz-Gutachter bieten wir Ihnen auch bei unverschuldetem Unfallschaden professionelle Hilfe.
Wir sind für Sie da!
Weniger Wartezeit - wir nehmen täglich Gasanlagenprüfungen an.
Schneller Service
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Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.