Welche Fahrzeuge müssen zur Sicherheitsprüfung?
SP gemäß § 29 StVZO erforderlich?
Die Sicherheitsprüfung - auch SP genannt, dient bei schweren Fahrzeugen dazu, sicherheitsrelevante Fahrzeugteile sowie im Besonderen reparatur- und verschleißanfällige Bauteile zu überprüfen.
Die SP ist vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h - für LKWs, Sattelzugmaschinen und Zugmaschinen von mehr als 7,5t zulässigem Gesamtgewicht.
Anhänger mit mehr als 10 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, sowie Kraftomnibusse sind sicherheitsprüfungspflichtig.
Was wird überprüft?
-
Lenkung
-
Räder/Reifen
-
Bremsanlage
-
Fahrgestell
-
Fahrwerk
-
Anhängerkupplung
-
Sattelkupplung
Als anerkannter Kfz-Gutachter bieten wir Ihnen auch bei unverschuldetem Unfallschaden professionelle Hilfe.
Wir sind für Sie da!
Weniger Wartezeit - wir nehmen täglich Sicherheitsprüfungen an.
Schneller Service
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Alle unsere Prüftätigkeiten erfolgen im Namen und auf Rechnung von FSP/TÜV Rheinland.